Flüssiggastank im
Keller oder im Haus:
Was ist erlaubt?
Mit Flüssiggas heizen Sie komfortabel und unkompliziert. Dass Sie sich dabei auch sicher fühlen können, dafür sorgt ein umfangreiches Regelwerk. Einen Flüssiggastank im Keller aufzustellen, ist aus guten Gründen verboten. Und auch eine Unterbringung im Haus oder in anderen Gebäuden ist nur in der Theorie möglich und Flüssiggasversorger raten klar davon ab. Warum, das lesen Sie bei uns. Es gibt übrigens viele einfache Möglichkeiten, Ihr Flüssiggas zu lagern – selbst, wenn sie im Freien nur wenig Platz zur Verfügung haben. Ein unterirdischer Flüssiggastank befindet sich zwar auch unter Erdgleiche, ist allerdings von allen Seiten von Erdreich umgeben – und somit zulässig. Nur ein Stahldeckel ragt bis an die Oberfläche. Die Fläche drumherum können Sie nutzen, zum Beispiel für Beete oder Rasenflächen. Vielleicht passt aber auch ein kleiner oberirdischer Tank auf Ihr Grundstück?
Darf ein Flüssiggastank im Keller stehen?
Nein, einen Flüssiggastank dürfen Sie nicht im Keller aufstellen. Laut Gesetz darf Flüssiggas nämlich nicht in Räumen unter Erdgleiche gelagert werden. Weil sich Kellerräume entweder komplett oder zum Teil unter dem Bodenniveau des Grundstücks befinden, sind sie als Lagerraum für Flüssiggas nicht zulässig. Das liegt daran, dass Flüssiggas schwerer ist als Luft. Bei einem defekten Flüssiggastank im Keller würde es sich am Boden sammeln – dann bestünde Explosions- und Erstickungsgefahr!
Sven Wied/Shutterstock.com
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Darf ein Flüssiggastank im Haus untergebracht werden?
Das ist in der Theorie denkbar, aber mit vielen Auflagen verbunden. Wollten Sie diese erfüllen, wäre das mit umfangreichen Umbauten und hohen Kosten verbunden – weswegen es in den allermeisten Fällen nicht in Frage kommt. Die wichtigsten Vorschriften für die Unterbringung eines Tanks im geschlossenen Gebäude sind die Folgenden:
Aufstellen des Flüssiggastanks auf Dächern möglich?
Auch einen Flüssiggastank aufs Dach zu setzen ist sehr kompliziert, weswegen Flüssiggasversorger auch davon definitiv abraten. Zunächst einmal benötigen Sie ein Dach mit entsprechend großer Tragfähigkeit: Schon ein leerer Tank wiegt zwischen 500 Kilogramm und einer Tonne, hinein kommen je nach Größe bis zu drei Tonnen Flüssiggas. Außerdem dürfen sich im Umkreis von fünf Metern um den Tank weder ein Kanaleinlauf noch eine Dachrinne befinden. Handelt es sich um eine Dachschräge, so verdoppelt sich der Abstand sogar auf zehn Meter. Um den Tank befüllen zu können, ist eine solide Treppe mit Geländer vorgeschrieben, die weitere Vorschriften erfüllen muss, damit der Mitarbeiter der Flüssiggas-Spedition beim Befüllen sicher arbeiten kann. Ein bestehendes Dach lässt sich also nur mit maximalem Aufwand so umrüsten, dass dort ein Flüssiggastank stehen darf, und auch bei einem Neubau wird es kompliziert.
Vorschriften für die Lagerung von Flüssiggas
Auch außerhalb von geschlossenen Räumen gelten spezielle Sicherheitsvorschriften für Flüssiggastanks. Zum Beispiel müssen die Armaturen des Tanks etwa durch ein Schloss gegen Zugriff von Unbefugten geschützt werden. Außerdem sind bestimmte Abstände einzuhalten. Zu Brandlasten – also beispielsweise gelagertem Brennholz oder einer hölzernen Gartenhütte – müssen Sie 5 Meter Abstand einhalten. Das gilt nicht, wenn sich zwischen dem Tank und den Brandlasten ein Strahlungsschutzblech oder eine Schutzwand befinden. Zudem dürfen sich beim oberirdischen Tank im Umkreis von einem Meter um den Domdeckel (das ist der Deckel, der die Armaturen abdeckt); beim unterirdischen Tank beim Umkreis von einem Meter um den Domschacht (das ist der Schacht mit den Armaturen) niemals Zündquellen befinden – das ist die sogenannte Ex-Zone 1 (explosionsgefährdete Zone). In der Ex-Zone 2 drei Meter um den Domdeckel herum dürfen sich während des Befüllens des Tanks keine Zündquellen befinden – dazu zählt beispielsweise auch ein laufender Rasenmäher. Diese Regeln gelten alle für den privaten Bereich, für gewerblich genutzte Tanks gibt es strengere Vorschriften.
Stellen Sie einen Flüssiggastank also am besten dorthin, wo er sich in Deutschland schon tausendfach bewährt hat: auf eine ebene Fläche im Außenbereich auf Ihrem Grundstück!
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