Wohnmobile mit Flüssiggasanlage können auch ohne Gasprüfung die TÜV-Plakette bekommen. Wir erklären, wieso – und warum es keine gute Idee ist, deshalb auf die Prüfung zu verzichten.
Sicherheit hat Vorfahrt – auch im Wohnmobil. Genau wie alle anderen Fahrzeuge müssen Wohnmobile in festgelegten Abständen die TÜV-Prüfung durchlaufen. Und wie ist das jetzt eigentlich mit der Gasprüfung? Wir klären auf.
Warum ist die Gasprüfung G 607 keine Pflicht bei der Hauptuntersuchung?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Pflicht zur Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen bei der Hauptuntersuchung (HU) Anfang Januar 2020 vorübergehend ausgesetzt und sie im April 2022 schließlich ganz von der HU entkoppelt. Eine gültige Prüfungsbescheinigung ist also keine Voraussetzung mehr, um die Hauptuntersuchung (HU) zu bestehen.
Dennoch soll die Gasprüfung bestehen bleiben. Welche Regeln dafür künftig gelten, ist allerdings noch nicht klar. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet daran. Bislang gibt es nämlich Gesetzeslücken. Die Pflicht zur Gasprüfung findet sich nur in Regelwerken von Verbänden. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die aktuell genutzten Messgeräte für die Prüfung korrekt messen. Denn es fehlen Vorgaben für die Überprüfung und Eichung der Messgeräte. Deshalb will man nachbessern. Nicht nur das Equipment soll auf den neuesten Stand gebracht werden, auch die Prüfberechtigten werden geschult und die gesetzlichen Grundlagen werden geschaffen. Voraussichtlich ab 1. Januar 2023 gilt dann wieder: ohne Gasprüfung keine Plakette.
Warum sollte man sich die Gasprüfung bei Wohnmobil oder Wohnwagen trotzdem nicht sparen?
Für die Hauptuntersuchung (HU) benötigt man die Gasprüfung also nicht. Man sollte sie allerdings trotzdem durchführen lassen. Das dient der Sicherheit! Deshalb empfiehlt auch der Deutsche Verband Flüssiggas, die G 607-Prüfung zu absolvieren. Wer das nicht tut, riskiert bei Unfällen oder anderen Schadensfällen viel Ärger. Je nach Sachlage kann die Versicherung den Kasko-Schutz sogar verweigern. Denn die Pflicht sicherzustellen, dass die Gasanlage im Wohnmobil ordnungsgemäß funktioniert, ruht keineswegs. Außerdem kommt man ohne bestandene Gasprüfung ohnehin nicht weit – oder es wird kompliziert. Denn: Fehlt die gültige Gas-Plakette, müssen Camper damit rechnen, auf vielen Campingplätzen abgewiesen zu werden.
Wer führt die Gasprüfung durch?
Wohnmobil-Fachhändler und -werkstätten bieten die Gasprüfung nach wie vor an. Sie kooperieren dafür mit Prüfstellen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ, die Sie auch direkt ansteuern können. Oder Sie beauftragen einen zertifizierten mobilen Prüfer.
Wie oft muss ein Wohnmobil zur Gasprüfung beziehungsweise wie oft sollte es dort hin?
Die regelmäßige Überprüfung der Flüssiggasanlage ist sinnvoll und wichtig. Die Plakette nach erfolgreicher Gasprüfung attestiert: Alles in bester Ordnung! Unabhängig von der ausgesetzten Prüfpflicht sollte man sie im Zweijahresrhythmus durchführen lassen: entweder separat oder im Rahmen der HU.
Tipp: Dokumentiert man die Prüfungen ähnlich wie in einem Fahrtenbuch, fällt es leichter, den nächsten Prüftermin im Blick zu behalten.