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Smart Metering
– Energiewirtschaft mittels
Fern-Auslese

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Homepage Ratgeber Haushalt Smart Metering mit Fern-Auslese
Artikel veröffentlicht am 29.04.2024
Lesezeit: 5 Minuten

Intelligente Zähler“: Was sind Smart Meter?

Smart Meter bedeutet übersetzt „intelligente Zähler“. Diese digitalen Verbrauchsmesser sollen in der Zukunft die elektromechanischen Zähler ablösen, denn sie können viel mehr: Sie erfassen, speichern und kommunizieren Daten in Echtzeit beziehungsweise in Zeitintervallen von etwa 15 Minuten. So ist eine automatisierte Fern-Auslese durch Versorger möglich – und niemand muss sich mehr vor Ort den Zählerstand anschauen.

Durch die erneuerbaren Energien wird sich besonders der Strom-Markt mehr und mehr ändern: Statt wie bislang zentral von weniger Anbietern, wird Strom zukünftig immer häufiger dezentral von Privat-Haushalten (z. B. durch Photovoltaik-Anlagen oder Blockheizkraftwerke) erzeugt, weshalb die Einspeisung Schwankungen unterworfen sein wird. Diese wird es auch auf der Abnahme-Seite geben, wenn zum Beispiel in einer Straße alle Menschen gleichzeitig ihre Wärmepumpe nutzen oder ihre E-Autos aufladen möchten.

Angebot und Nachfrage entsprechend zu koordinieren und damit für Stabilität im Netz zu sorgen, ist eine der zentralen Herausforderungen. Die intelligenten Messsysteme mit ihrer Daten-Erfassung leisten dabei einen wichtigen Beitrag.

Derzeit steht bei der Modernisierung noch stark der Stromsektor im Fokus. Es gibt die intelligenten Zähler aber auch für Wärme, Wasser und Gas. Da der Rollout gerade erst begonnen hat, ist Smart Metering eher von Bedeutung für Großverbraucher wie zum Beispiel produzierende Unternehmen. Aber nach und nach sollen auch Haushalte mit kleinerem Verbrauch ausgestattet werden.

Wichtig ist hier eine Unterscheidung: Im Gegensatz zu elektromechanischen zählen digitale Verbrauchsmesser bereits zu "modernen Messeinrichtungen“, wenn sie zum Beispiel Werte auf einem Display anzeigen können. Zu einem „intelligenten Messsystem“ wird die Anlage jedoch erst, wenn sie über eine Kommunikationseinheit verfügt – das so genannte Smart-Meter-Gateway (SMGW). Erst dann lassen sich die Messwerte verarbeiten und automatisch übermitteln, aber auch Zugriffsrechte verwalten.

monkeybusinessimages/iStock.com

Smart Metering lässt sich über eine App tracken

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Smart Metering lässt sich über eine App tracken

Smart Metering bietet Vorteile – hier einige Beispiele:

  • Mögliche Energieeinsparung: Die Geräte schaffen eine höhere Transparenz. So lässt sich früh erkennen, wann und ggf. wodurch hohe Verbräuche entstehen.

  • Die Abrechnung erfolgt genauer, transparenter und einfacher (z. B. per App).

  • Abschlagszahlungen und Jahresabrechnungen können entfallen, da nun auch monatsweise exakte Abrechnungen möglich sind.

  • Der Verbrauch smarter Geräte (z. B. Wasch- und Spülmaschine) lässt sich so steuern, dass diese verstärkt im Einsatz sind, wenn netzgebundene Energie und Wasser günstig verfügbar sind – zum Beispiel nachts.

Smart Metering: Gesetzliche Grundlage

Die Grundlage der Gesetzgebung bildet das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist. Um die Einführung intelligenter Messsysteme möglichst reibungslos und verbindlich zu gestalten, regelt es die technischen Anforderungen an die Messung, die Sicherheit bei der Kommunikation der Daten sowie die Verteilung der Kosten.

Als nächsten Schritt hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) am 31. Januar 2020 festgehalten, dass die Geräte-Hersteller die an sie gestellten Anforderungen erfüllen und damit die „technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)“ vorliegt. Bedeutet: Die Betreiber der Messstellen – also meist die Versorgungsunternehmen – können nicht nur an den angeschlossenen Verbrauchsstellen mit dem Einbau der modernen Zähler beginnen („Rollout“ genannt), sie sind sogar seit dem 24. Februar 2020 gesetzlich dazu verpflichtet.

Den genauen Zeitplan regelt das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“. Es trat am 27. Mai 2023 in Kraft und hält den schrittweisen Einbau von Smart Metern für Strom verbindlich fest:

 

Ab 2025 verpflichtend (und bis 2030 abzuschließen)

  • … für Verbraucher mit 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden/Jahr

  • … für Erzeuger (z. B. durch eine Photovoltaik-Anlage) mit 7 bis 100 Kilowatt installierter Leistung

Ab 2028 verpflichtend (und bis 2033 abzuschließen)

  • … für Verbraucher über 100.000 Kilowattstunden/Jahr

  • … für Erzeuger mit mehr als 100 Kilowatt installierter Leistung

Interessant für alle kleineren Verbraucher: Sie haben das Recht auf den Einbau eines smarten Stromzählers. Ihr Versorger muss Sie also ab 2025 ausstatten, falls Sie dies wünschen.

BMWK

Gesetzlicher Rolloutfahrplan für Smart Metering

BMWK

Gesetzlicher Rolloutfahrplan für Smart Metering

Infografik Gesetzlicher Smart-Meter-Rolloutfahrplan @BMWK

Wo werden digitale beziehungsweise smarte Stromzähler installiert?

Bis 2032 sollen moderne Messeinrichtungen die bestehenden Stromzähler in Haushalten ersetzen. Das Smart-Meter-Gateway, dass als intelligente Schnittstelle der Messsysteme fungieren soll, soll im Regelfall allerdings nur bei Verbrauchern mit 6.000 Kilowattstunden zum Einsatz kommen. Damit sind die meisten Privathaushalte nicht betroffen. 

  • Das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erneuert die bisherigen Vorgaben zur Messung von Strom und Gas im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Regelwerk zur Messung von Wasser und Fernwärme bleibt hingegen vorerst unverändert.

  • Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) geplante Rollout bezieht sich vornehmlich auf den Strom-Sektor.

Was bedeutet Smart Metering für Gas? Gibt es Smart-Metering-Gaszähler?

Auch wenn zunächst der Strom-Sektor im Vordergrund steht, so spielt langfristig Smart Metering beim Gas und Flüssiggas ebenso eine Rolle. Schon jetzt setzt die Bundesnetzagentur flächendeckend auf moderne Geräte, die ihre Werte digital auf einem Display anzeigen. Neu verbaute Gaszähler müssen zudem über eine Schnittstelle für ein Smart-Meter-Gateway verfügen und sich so zu intelligenten Messsystemen aufrüsten lassen.

slobo/iStock.com

Digitalanzeige eines Smart-Meters

slobo/iStock.com

Digitalanzeige eines Smart-Meters

Eine Verpflichtung für die smarten Zähler für Gas und Flüssiggas wird es erst ab 2032 geben und nur bei Kund*innen mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh/Jahr. Entsprechende Geräte gibt es aber bereits auf dem Markt. Weitere Infos zum Thema „Smarte WLAN-Gaszähler“ finden Sie hier.

Datenschutz: Welche Daten werden beim Smart Metering erhoben und wie sicher sind sie?

Stichwort Datenschutz: Für das Strom-Netz sind Details zu einem einzelnen, gewöhnlichen Haushalt nicht relevant – höchstens in ihrer Bündelung in Bezug auf die gleiche Straße, das gleiche Viertel oder die gleiche Stadt. Die Messstellenbetreiber müssen alle personengebundenen Daten löschen, sobald sie diese nicht mehr zwingend benötigen. Jeder weiteren Nutzung müssen die Verbraucher*innen zustimmen.

Generell lässt die Technik hinter den Smart-Meter-Gateways absichtlich nur eingeschränkte Funktionen zu – beispielsweise sind Inhalte verschlüsselt, die über Sender und Empfänger hinausgehen. Um sich das vorzustellen: Wie in einem Postverteilungszentrum kommen Briefe von A nach B, ohne dass sie jemand dafür öffnet. Dieser Ansatz, bei dem ein Gerät bestimmte Daten einfach nicht offen weitergeben kann, nennt sich „Privacy by Design“. Dass die auf dem deutschen Markt zur Verfügung stehenden neuen Zähler diese Datenschutz-Anforderungen erfüllen, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2020 offiziell festgehalten. Zum Speichern, Löschen und Anonymisieren der Daten gibt es zudem strenge Vorgaben.

Generell ist der vorgeschriebene Datenschutz beim Smart Metering vergleichbar mit zum Beispiel dem beim Onlinebanking und dem modernen Personalausweis, der über einen Computer-Chip verfügt – wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt.

Wie viel kostet ein intelligentes Messsystem und wer trägt die Kosten?

Anschaffung, Einbau, Betrieb und Wartung – die Kosten für ein Smart-Metering-Gateway tragen offiziell die Messstellenbetreiber. Eine Ausnahme gibt es: Ist für die neue Technik ein Umbau des Zählerkastens nötig, zahlen dafür die Anschlussnehmer:innen (also die Haus- oder Wohnungseigentümer:innen).

Die Betreiber werden ihren Kundinnen und Kunden allerdings die Messung an sich in Rechnung stellen. Damit sie dabei die Kosten nicht komplett umlegen, gibt es gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen – so genannte Preisdeckelungen: Wer in einem Privathaushalt (unter 10.000 kWh/Jahr) wohnt oder eine Kleinanlage zur Einspeisung (unter 15 kW Leistung) betreibt, darf demnach nicht mehr als 20 Euro pro Jahr bezahlen. Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz betreibt, hat ein höheres Einsparpotenzial und darf daher mit bis zu 50 Euro pro Jahr belastet werden, wie die Bundesregierung im Juni 2023 festhielt.

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