Sicherheit geht vor! Das gilt auch beim Betrieb von Flüssiggasanlagen, für die das Gesetz regelmäßige Prüfungen vorschreibt.
Als besonderen Service erinnern die Flüssiggasversorger ihre Kunden an die Fristen und vermitteln geschultes Fachpersonal. Die im Text genannten Fristen gelten für privat betriebene Anlagen, für gewerblich betriebene Anlagen gelten zum Teil deutlich kürzere Fristen! Informieren Sie sich rund um das Thema Prüfungen bei Flüssiggasversorgern wie PROGAS.
Gebäudeeinführung
Der Check der Gebäudeeinführung erfolgt als Teil der äußeren Rohrleitungsprüfung. Diese findet bei privat betriebenen Anlagen alle zehn Jahrestatt. Dabei wird der allgemeine äußere Zustand der Rohrverbindung überprüft, die durch die Gebäudewand zum Verbrauchsgerät führt. Ist die Gebäudeeinführung äußerlich intakt, gilt sie als allgemein sicher.
Prüfintervall: 10 Jahre
Rohrleitung
Die Rohrleitung zwischen Flüssiggasbehälter und Verbrauchsgerät steht ebenfalls alle zehn Jahre auf dem Prüfstand. Die Rohrleitungsprüfung umfasst die äußere Prüfung der Zuleitung sowie den Check des Sicherheitsabsperrventils und des Sicherheitsablassventils am Gasdruckregler. Um die Dichtheit der Verbindungsstücke zu testen, kommt Prüfschaum zum Einsatz. Bildet der Schaum Bläschen, weist das auf eine Undichtigkeit hin.
Prüfintervall: 10 Jahre
Tankarmaturen und Umgebung des Tanks
Die äußere Prüfung der Flüssiggasbehälter findet alle zwei Jahre statt. Sie umfasst unter anderem eine Untersuchung der Behälterarmaturen. Sie verbinden den Behälter mit dem Gasdruckregler. Die Verbindungsstücke werden zunächst auf ihren allgemeinen äußeren Zustand überprüft. Danach kommen schaumbildende Mittel zum Einsatz, um die Verbindungsstücke auf ihre Dichtheit zu testen. Auch die Aufstellung und die Nachbarschaft des Tanks stehen im Fokus. Nur wenn der Behälter fest und in Waage auf seinem Fundament steht, gilt er als sicher. Die Prüfer verschaffen sich zudem einen Eindruck von der Behälterumgebung. In seiner unmittelbaren Nähe dürfen keine Gefahren wie Stromquellen oder potenzielle Brandlasten vorhanden sein.
Prüfintervall: 2 Jahre
Die Armaturen eines Tanks stehen bei den regelmäßigen Prüfungen besonders im Fokus.
Korrosionsschutz
Eine innere Prüfung im eigentlichen Sinne findet nicht mehr statt. Bei oberirdischen Behältern testen Sachverständige alle zehn Jahre den Ansprechdruck am Sicherheitsventil – dieser muss bei 15,6 bar liegen. Unterirdische Behälter werden alle fünf bis zehn Jahre überprüft. Mittels einer Stromeinspeise- und Schallemissionsmessung testen die Prüfer, ob der Korrosionsschutz der Behälter noch intakt ist. Diese Prüfung dürfen nur zertifizierte Mitarbeiter von amtlich zugelassenen Überwachungsstellen wie TÜV oder DEKRA durchführen.
Prüfintervall: 10 Jahre
Betankungsanlagen
Auch Behälter, aus denen Fahrzeuge betankt werden, müssen auf den Prüfstand. Alle fünf Jahre nehmen Experten die gesamte Anlage unter die Lupe. Für die einzelnen Anlagenteile wie Rohrleitungen und Armaturen gelten dieselben Prüfintervalle wie bei anderen Behältern.
Prüfintervall: 5 Jahre
Artikel zuletzt aktualisiert am: 02.05.2022
Fotos: Michael Herdlein, Marcel Kusch