CO₂-Steuer
auf Flüssiggas 2026
Ab 2026 gilt ein neues Verfahren, das die Kosten künftig stärker am Markt orientiert – und damit auch den Einsatz verschiedener Energieträger neu bewertet. Dieser Artikel zeigt, wie sich CO₂-Kosten zusammensetzen, was sich 2026 ändert und welche Rolle Flüssiggas und Bio‑Flüssiggas (Bio‑LPG) dabei spielen.
Der Ausstoß dieses klimaschädlichen Treibhausgases soll bis 2030 um mehr als die Hälfte im Vergleich zu 1990 sinken. So sieht es das Klimaschutzpaket vor, das die Bundesregierung Ende 2019 verabschiedet hat. Die sogenannte CO₂-Bepreisung soll dazu anregen, klimafreundlichere Energieformen und Produkte zu wählen – ob bei der Mobilität oder beim Heizen.
Was ist die CO₂-Steuer?
Der CO₂-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen teurer machen. Denn Unternehmen, die solche Brennstoffe in Verkehr bringen, müssen dafür Emissionszertifikate kaufen und geben diese Kosten an die Endverbraucher weiter. Wer klimaschädliche Energieträger nutzt, muss also tiefer in die Tasche greifen.
Doch obwohl die neue Abgabe in der Öffentlichkeit oft als CO₂-Steuer diskutiert wird, ist dieser Begriff irreführend. Der Grund: Der Staat gibt einen Großteil der Einnahmen direkt an die Bürger zurück. So sollen zum Beispiel finanzielle Entlastungen im Zusammenhang mit der EEG-Umlage, dem Wohngeld oder der Pendlerpauschale für Ausgleich sorgen. Dazu kommen Fördermittel, etwa für energetische Gebäudesanierungen. Ähnlich handhaben es auch viele andere Länder, die bereits eine Abgabe eingeführt haben. Dazu zählen in Europa unter anderem Dänemark, Schweden und Frankreich.
Wie hoch ist die CO₂-Steuer?
Stieg die Abgabe bislang jährlich und kontinuierlich in festgelegten Schritten – beginnend 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO₂ – zuletzt lag sie 2025 bei 55 Euro pro Tonne CO₂ – soll sich der Preis ab 2026 über Zertifikat-Auktionen im gesetzlichen Korridor von 55 bis 65 €/t CO₂ bilden. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Zertifikate wird dabei entsprechend der Klimaziele begrenzt.
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Was ändert sich 2026? – Übergang zum Auktionsverfahren
Ab 2026 wechselt der nationale Emissionshandel vom bisherigen Festpreissystem zu einem Auktionsverfahren. Die Emissionszertifikate werden innerhalb eines gesetzlichen Preiskorridors von 55 bis 65 €/t CO₂ versteigert. Die Auktionen finden zwischen Juli und Oktober 2026 wöchentlich an der EEX statt. Geplant sind ca. 192 Mio. Zertifikate, was etwa 10,6 Mio. Zertifikaten pro Termin entspricht. Der letzte reguläre Termin wäre der 28. Oktober, sofern noch nicht alle Zertifikate versteigert wurden. Im Anschluss (ab 3. November) beginnt ein Festpreisverkauf zu 68 € pro Zertifikat.
Für welche Brennstoffe gilt die CO₂-Steuer?
Grundsätzlich gilt: Die CO₂-Steuer betrifft die Bereiche Verkehr und Wärme und schlägt somit sowohl beim Tanken als auch beim Heizen zu buche. Mit der Abgabe belegt sind sämtliche fossile Heiz- und Kraftstoffe: von Benzin und Diesel über Heizöl bis hin zu Erdgas. Doch unter diesen Brennstoffen gibt es durchaus preisliche Unterschiede. Die Kosten hängen davon ab, wie viele CO₂-Emissionen der einzelne Stoff verursacht – so wird zum Beispiel für Heizöl ein höherer CO₂-Preis fällig als für die gleiche Menge Flüssiggas.
Hinweis: Durch die CO2-Bepreisung ist indirekt – abhängig vom Strommix – auch der Strompreis betroffen.
Wie hoch ist die CO₂-Abgabe auf Flüssiggas?
Wie viel CO₂ produziert Flüssiggas pro kwH
Wie bei allen fossilen Brennstoffen verursacht die Verbrennung von Flüssiggas CO₂-Emissionen. Doch die Emissionen pro Kilowattstunde sind bei diesem Energieträger deutlich niedriger als etwa bei klassischem Heizöl. So verursacht Flüssiggas im Vergleich einen rund 15 Prozent geringeren CO₂-Ausstoß. Entsprechend niedrig ist die CO₂-Abgabe:
Wenn im Auktionsverfahren CO₂-Zertifikaten für 68 €/t CO₂ oder 10,41 Cent pro Liter CO₂ von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) erworben werden, dann ergeben sich CO₂‑Kosten von rund 1,46 Cent pro Kilowattstunde auf konventionelles Flüssiggas.
Vergleich von Energieträgern bei den CO₂‑Kosten pro kWh:
- Flüssiggas ≈ 1,46 Cent/kWh
- Erdgas ≈ 1,6 Cent/kWh
- Heizöl ≈ 1,7 Cent/kWh
Bio Flüssiggas: Ohne CO₂-Abgabe
Bio‑Flüssiggas (Bio‑LPG) bietet eine wirkungsvolle Möglichkeit, die eigenen CO₂‑Emissionen deutlich zu reduzieren. Es erfüllt die strengen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ebenso des neueren Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Dabei verursacht es – je nach Herkunft und Herstellungsverfahren – bis zu 90 % weniger CO₂ als konventionelles Flüssiggas. Gleichzeitig fällt für Bio‑LPG, als erneuerbare Variante, keine CO₂‑Abgabe an. Je nach Mischanteil können Verbraucher ihre CO₂‑Belastung so spürbar senken.
Wie erscheinen die CO₂‑Kosten auf der Rechnung?
Für Kundinnen und Kunden ist die Transparenz gesetzlich geregelt: Bereits seit 2023 müssen CO₂-Kosten separat auf Rechnungen ausgewiesen werden. Ab 2026 können die Werte stärker schwanken, weil der tatsächliche Preis erst nach den Auktionen feststeht (Juli–Oktober 2026). Versorger müssen daher ggf. mit Prognosewerten arbeiten und diese später korrigieren.
Auf Tankgas- und Zählerabrechnungen geben wir jeweils die Emissionslast des aktuellen Lieferumfangs sowie deren Preisbestandteil im Rahmen der CO₂-Abgabe aus. Wir weisen auf den Rechnungen 60 €/t CO₂ aus – solange wir keine konkreten Angaben machen können. Damit erfüllen unsere Rechnungen die rechtlichen Anforderungen zum Ausweis der Emissionen.
Wie lässt sich die persönliche CO₂ Belastung reduzieren?
Wer die eigenen CO₂ Kosten reduzieren möchte, hat verschiedene Optionen:
Umstieg auf Bio‑LPG → sofortige Befreiung von der CO₂‑Abgabe
Effiziente Anlagentechnik nutzen → geringerer Brennstoffverbrauch reduziert auch CO₂‑Abgaben
- Hybridlösungen (z. B. LPG + Solarthermie) → senken sowohl Verbräuche als auch Kosten
Fazit
Mit dem Auktionsverfahren startet 2026 ein neues Kapitel der CO₂-Bepreisung. Flüssiggas bleibt aufgrund seines geringeren Emissionsfaktors im direkten Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen weiterhin preislich vorteilhaft, ist jedoch nicht von der CO₂-Abgabe ausgenommen.
Bio‑Flüssiggas nimmt ab 2026 eine Schlüsselrolle ein: Als abgabenfreier, erneuerbarer Energieträger kann es CO₂- und Kostenbelastungen deutlich reduzieren – und macht den Umstieg auf klimafreundlichere Wärme attraktiv.
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