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BImSchV 2025: Umrüstung von Holzkaminen nötig?

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Homepage Ratgeber Wissen BImSchV Gesetz 2025: Umrüstung von Holzkaminen nötig?
Artikel veröffentlicht am 08.01.2025
Zuletzt geändert am 03.02.2025
Lesezeit: 10 Minuten
Von wann ist eigentlich Ihr Holzofen? Ab 2025 treten strengere Vorschriften für die Emissionen von Holzkaminen in Kraft. Wir erklären, wie Sie weiter ein gemütliches Kaminfeuer genießen können und welche attraktive Alternative es zu Holzkaminen oder anderen Festbrennstoffanlagen gibt.

Was ist die BImSchV? Kurz erklärt:

Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) reguliert den Emissions-Ausstoß von Feuerungsanlagen, wie Kaminen und Öfen, um die Luftqualität zu verbessern. Sie legt strikte Emissionsgrenzwerte fest, die vor allem Schadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide betreffen. In der aktuellen Verordnung ist ein Stufen-Modell vorgesehen, bei dem ältere Anlagen nach und nach strengeren Umweltauflagen entsprechen sollen. So durften bestimmte Öfen, die vor dem 22.03.2010 zugelassen wurden, nur noch bis zum 31.12.2024 betrieben werden, da sie die aktuellen Grenzwerte für Emissionen nicht einhalten können.

Welche Holzkamine sind betroffen? Kaminofen-Verbot 2025?

Von der neuen gesetzlichen Vorgaben sind ab 2025 bestimmte Holzkamine und Kaminöfen in Deutschland betroffen. Zentrales Element des neuen Regelwerks sind die Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen, die drastisch gesenkt werden. Konkret müssen alle Kaminöfen, die vor 2010 hergestellt wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden, da sie in der Regel die zulässigen Emissionen nicht einhalten.

Bislang galten die aktuellen Grenzwerte nur für Öfen mit Installationsdatum vor 1995. Die Vorgaben müssen nun auch Anlagen erfüllen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 erstmals in Betrieb genommen wurden. Öfen, die danach auf den Markt kamen, erfüllen die strengen Vorschriften bereits.

Grundsätzlich betroffen sind:

devale/Shutterstock.com

Von der neuen gesetzlichen Vorgaben sind ab 2025 bestimmte Holzkamine und Kaminöfen in Deutschland betroffen.

Kamine

Irine and Andrew/Shutterstock.com

Kaminöfen

Kamin-Öfen

Ground Picture/Shutterstock.com

Kachelöfen

Kachel-Öfen

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Pelletöfen

Pellet-Öfen

JH Bispo/Shutterstock.com

Hackschnitzelöfen

Hackschnitzel-Öfen

Sandra Alkado/Shutterstock.com

Scheitholzofen

Scheitholz-Öfen

damphoto by me.da.media/Shutterstock.com

Kohleofen

Kohle-Öfen

Seit dem 31.12.2024 gelten für sie folgende Grenzwerte:

  • Maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas
  • Maximal 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas

 

Ein generelles Verbot für Öfen gibt es nicht. Alle Öfen, die die Vorgaben erfüllen, dürfen auch im Einsatz bleiben.

Zudem gibt es mehrere Ausnahmen:

AdamEdwards/Shutterstock.com

Haben Sie einen offenen Kamin, den Sie nicht häufiger als achtmal pro Monat für maximal fünf Stunden in Betrieb nehmen, dann gilt dieser nicht als Heiz-, sondern als Dekorationsofen – und mus

AdamEdwards/Shutterstock.com

Haben Sie einen offenen Kamin, den Sie nicht häufiger als achtmal pro Monat für maximal fünf Stunden in Betrieb nehmen, dann gilt dieser nicht als Heiz-, sondern als Dekorationsofen – und mus
Offener Kamin

Haben Sie einen offenen Kamin, den Sie nicht häufiger als achtmal pro Monat für maximal fünf Stunden in Betrieb nehmen, dann gilt dieser nicht als Heiz-, sondern als Dekorationsofen – und muss die Vorgaben nicht erfüllen. Wichtig ist allerdings, dass es sich tatsächlich um einen offenen Kamin handelt. Dafür sind zwei Kriterien wichtig: Die Feuerstelle muss erstens offen und zweitens fest ins Mauerwerk eingebaut sein. Brennt das Feuer hingegen hinter einer verschließbaren Glas- oder Metalltür und ist der Kamin nicht fest vermauert, sondern Sie können ihn prinzipiell flexibel im Raum aufstellen, dann handelt es sich um einen Kamin-Ofen, für den diese Ausnahme nicht gilt.

Historische Öfen

Anlagen mit einem Installationsdatum vor dem 1. Januar 1950, die sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, dürfen Sie weiter nutzen.

brizmaker/Shutterstock.com

Anlagen mit einem Installationsdatum vor dem 1. Januar 1950, die sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, dürfen Sie weiter nutzen.

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Anlagen mit einem Installationsdatum vor dem 1. Januar 1950, die sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, dürfen Sie weiter nutzen.

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Einzelraumfeuerungsanlagen als einzige Heizquelle

RossHelen/Shutterstock.com

Einzelraumfeuerungsanlagen als einzige Heizquelle
Einzelraumfeuerungsanlagen als einzige Heizquelle

Wenn Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung über kein zentrales Heizsystem (wie eine Etagen-Heizung) verfügen, sondern in einzelnen Räumen durch Öfen Wärme erzeugen, so sind diese ebenfalls von der Feinstaubverordnung befreit.

Was bedeutet die Verschärfung der BImSchV 2025 für Hausbesitzer?

Entscheidend bei der Frage, ob Sie Ihren Ofen weiterbetreiben, nachrüsten oder stilllegen müssen, ist das Alter der Anlage. Falls Sie es nicht wissen beziehungsweise Ihren Unterlagen nicht entnehmen können, kommen hier ein paar Tipps:

Typschild:

Das Typenschild auf der Rückseite des Ofens zeigt meist die Modellnummer, das Baujahr sowie technische Daten wie Leistung, Energie-Effizienz und Sicherheitsstandards.

Hersteller-Angaben:

Ansonsten können Sie sich beim Verkäufer beziehungsweise Hersteller schlau machen.

Datenbank:

Eine weitere Möglichkeit ist die Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz und Küchentechnik (HKI), die Infos zu Geräte-Herstellern, Ofenmodellen und deren Einhaltung der Grenzwerte liefert.

Allgemeine Angaben:

 Als letzte Option nehmen Sie nicht das Alter, sondern die Einhaltung der Vorgaben in den Fokus: Schauen Sie in die Feinstaub-Bescheinigung, die Sie zuletzt von Ihrem Schornsteinfeger bekommen haben. Ansonsten können Sie ihn auch für eine aktuelle Einstufungsmessung der Abgaswerte und der Feinstaubbelastung beauftragen. Hier kann es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben. Die Kosten dafür liegen je nach Aufwand bei mehreren 100 bis zu 1.000 Euro.

Wenn Sie Ihren Kamin-Ofen weiter nutzen, obwohl dieser die Grenzwerte nicht einhält, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

BImSchV 2025: Kaminofen erfüllt Auflagen nicht – was tun?

Falls Ihr Kaminofen die ab dem 1. Januar 2025 gültigen Grenzwerte nicht erfüllt, haben Sie mehrere Optionen:

  • Nachrüstung: Sie können neue Filter oder andere Technologien installieren lassen, um die Emissionen zu reduzieren.

  • Austausch: Sie können den alten Ofen durch ein modernes, emissionsärmeres Modell ersetzen.

  • Wechsel: Sie verwenden den Ofen nicht mehr und wechseln zu einer anderen Heizform – beispielsweise zu einem Gaskamin mit Flüssiggas.

Hat die letzte Überprüfung Ihres Ofens ergeben, dass er die Werte nur knapp nicht erfüllt, so kann unter Umständen eine Reinigung des Luftfilters beziehungsweise des Katalysators helfen. Besprechen Sie das am besten mit Ihrem Schornsteinfeger.

Eine Nachrüstung würde ebenfalls bei diesen beiden Bauteilen ansetzen: Informieren Sie sich beim Hersteller Ihres Ofens, ob es auf dem Markt aktuelle Feinstaubfilter beziehungsweise Katalysatoren gibt, die mit Ihrem Modell kompatibel sind. Nehmen Sie anschließend Kontakt zu den zertifizierten Herstellern auf. So erfahren Sie die aktuellen Preise und können abschätzen, ob eine Nachrüstung tatsächlich die beste Lösung ist – oder ob es wirtschaftlich sinnvoller ist, sich ein neues Gerät anzuschaffen beziehungsweise zu einer anderen Form des Heizens zu wechseln. Denn eine Nachrüstung samt anschließender neuer Messung (Anforderungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) kann je nach Typ des Ofens mehrere hundert bis mehrere tausend Euro kosten.

Fachleute empfehlen, alle 15 bis 20 Jahre über eine Modernisierung der Heizungsanlage oder gar eine Neuanschaffung nachzudenken. Denn meist hat sich der Stand der Technik und der Effizienzgrad in dieser Zeit so stark weiterentwickelt, dass sich eine erneute Investition rechnet.

mahc/Shutterstock.com

Fachleute empfehlen, alle 15 bis 20 Jahre über eine Modernisierung der Heizungsanlage oder gar eine Neuanschaffung nachzudenken.

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Fachleute empfehlen, alle 15 bis 20 Jahre über eine Modernisierung der Heizungsanlage oder gar eine Neuanschaffung nachzudenken.

Warum ist Flüssiggas die beste Alternative zu Holzkaminen?

Flüssiggas gilt in vielen Fällen als eine attraktive Alternative zu Holzkaminen.

  • Effizienz: Flüssiggas hat einen hohen Heizwert, was bedeutet, dass es bei der Verbrennung viel Wärme erzeugt. Im Vergleich zu Holz kann Flüssiggas effizienter und gleichmäßiger heizen. Es lässt sich besser steuern.

  • Platzbedarf: Flüssiggas kann in Flaschen oder Tanks außerhalb des Hauses oder sogar unter der Erde gelagert werden.

  • Sauberere Verbrennung: Die Verbrennung von Flüssiggas erzeugt weniger Ruß und Schadstoffe. Das führt zu einer besseren Luftqualität und weniger Ablagerungen.

  • Einfache Handhabung: Flüssiggas ist einfacher zu transportieren und zu lagern. Holz muss gesägt, geschichtet und getrocknet werden, während Flüssiggas in speziellen Tanks geliefert wird und sofort genutzt werden kann.

  • Kontinuierliche Verfügbarkeit: Flüssiggas ist jederzeit verfügbar, während Holz in Abhängigkeit von saisonalen Erntezeiten und Wetterbedingungen variieren kann.

  • Automatisierung: Flüssiggaskamine können per Knopfdruck gesteuert werden. Holzkamine erfordern manuelles Nachlegen und Überwachung.

  • Weniger Pflegeaufwand: Flüssiggas verbrennt nahezu rückstandslos, daher reduziert sich der Reinigungs- und Pflegeaufwand erheblich. Holzkamine hingegen müssen regelmäßig von Asche befreit werden, um eine effiziente Verbrennung und gute Heizabgabe zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen zur BImSchV und zur Umstellung auf Flüssiggas

Welche Kaminöfen sind ab 2025 noch zugelassen?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Kamin-Öfen für Festbrennstoffe (z.B. Holz) die aktuellen Grenzwerte der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) Stufe 2 einhalten. Grundsätzlich gilt: Öfen, die mehr als 4,0 Gramm Kohlenmonoxid sowie mehr als 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas ausstoßen, sind nicht mehr zugelassen. Es gibt allerdings mehrere Ausnahmen.

Welche Alternativen habe ich, wenn mein Holzofen nicht mehr den Anforderungen entspricht?

Wenn Ihr Kaminofen die ab dem 1. Januar 2025 gültigen Grenzwerte nicht erfüllt, können Sie ihn mit Filtern oder anderen Technologien nachrüsten, durch ein modernes und emissionsärmeres Modell austauschen oder stilllegen und zu einer modernen Heizform wechseln – beispielsweise zu Flüssiggas.

Wie hoch sind die Kosten für eine Umrüstung auf Flüssiggas?

Ein herkömmlicher Kaminofen lässt sich in der Regel nicht direkt auf Flüssiggas umrüsten, da er für die Verbrennung von festen Brennstoffen wie Holz oder Pellets ausgelegt ist. Flüssiggas benötigt jedoch spezielle Brenner und Sicherheitsvorrichtungen. Stattdessen könnten Sie einen Gaskamin kaufen, der für den Betrieb mit Flüssiggas entwickelt wurde. Die Kosten liegen meist zwischen 2.000 und bis über 5.000 Euro. 

Ist eine Umstellung auf Flüssiggas auch für Altbauten möglich?

Flüssiggasheizungen sind flexibel und lassen sich gut in bestehende Heizungssysteme integrieren. Besonders in Altbauten, die keinen Zugang zum regulären Erdgasnetz haben, bietet Flüssiggas eine effiziente und umweltfreundliche Alternative. Ein Gaskamin ist auch ohne Schornstein möglich, benötigt lediglich eine Abgasleitung durch die Außenwand. Betrieben wird er mit Gasflaschen, die für bis zu 25 Stunden für gemütliche Flammen und Wärme sorgen. Sollten Sie richtig mit Flüssiggas heizen wollen, benötigen Sie dafür einen Tank und sollten die baulichen Gegebenheiten und den Platzbedarf berücksichtigen.

Fazit: Flüssiggasheizungen als zukunftssichere und umweltfreundliche Lösung

Flüssiggaskamine bieten eine effiziente, saubere und flexible Alternative für überholte Feuerungsstätten. Sie reduzieren Ruß, Feinstaub und andere Emissionen und sorgen für regulierbare Wärme. Ein Flüssiggas-Kamin lässt sich ohne Anschluss ganz flexibel mittels Gasflaschen betreiben und ist variabel aufstellbar, da er statt eines Schornsteins lediglich eine Abgasleitung durch die Außenwand benötigt.

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