LPG in die Gasflasche – Gasflasche selbst befüllen?

Lesezeit: 3 Minuten

Gerade Camper setzen gern auf Flüssiggas als mobile Energie. Ist die Gasflasche leer, muss eine volle her. Die Flasche mal eben an der Tankstelle mit Autogas (LPG) wieder aufzufüllen, ist allerdings in Deutschland verboten. Eine Ausnahme greift, wenn die Flasche fest im Fahrzeug eingebaut ist. Allerdings gibt es auch hier einen Haken.

Das Befüllen von Gasflaschen an einer Tankstelle ist in Deutschland verboten – ganz gleich, ob die Gasflasche an sich für das Nachfüllen zugelassen ist. Möchten Sie eine bewegliche Gasflasche befüllen, dann greift die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Tankstellen von 2015. Und die verbietet das „Füllen von ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen“ jeglicher Bauart. Dürfte man aber fest eingebaute Gastankflaschen füllen, die im Internet als so genannte „Gastankflaschen“ oder „LPG Gasflasche“ angeboten werden? Im Prinzip ja, denn solche Flaschen gelten als nicht mehr beweglich, sondern als „ortsfest“. Jedoch könnte es Probleme mit der Prüfung solcher Flaschen geben, wie wir weiter unten erläutern.

„LPG-Gasflasche“ – was ist das?

Gasflaschen, die Händler im Internet als „LPG-Gasflasche“ anbieten, sind mit einem ansteckbaren oder fest verbauten Adapter ausgestattet, der sich mit der Zapfpistole einer Autogas-Zapfsäule verbinden lässt. Oft besitzen sie einen Füllstandsanzeige, die zeigt, wie viel Gas noch in der Flasche ist. Meistens ist auch ein Füllstopp eingebaut, der nach einer Füllmenge von üblicherweise 80 Prozent weiteres Befüllen verhindert.

Warum darf man eine Gasflasche nicht selbst befüllen?

Es sind Sicherheitsgründe, weswegen die entsprechende Verordnung es verbietet, LPG – auch als Autogas oder Propangas bekannt – an der Tankstelle in eine Gasflasche zu füllen. Zum einen füllt ein Versorger Gasflaschen immer nur zu 80 Prozent. Dieser Puffer ist wichtig, da das Gas in der Flasche zwar größtenteils flüssig ist, ein kleiner Teil darüber allerdings immer gasförmig vorliegt. Dafür wird ein Freiraum in der Flasche benötigt. Ohne ihn könnte das Gas nicht nach außen strömen, wäre also nicht nutzbar. Bei steigenden Temperaturen, etwa im Sommer, dehnt sich zudem das flüssige Gas aus. Wäre die Gasflasche komplett gefüllt, könnte sie im schlimmsten Fall platzen.  

Anbieter von Gastankflaschen werben nun zwar damit, dass ihre Flaschen für die Befüllung zugelassen sind und zumeist einen automatischen Füllstopp besitzen – man kann sie also nie zu mehr als 80 Prozent befüllen. Jedoch könnte man diesen Stopp theoretisch umgehen, wenn man die Flasche beim Befüllen schrägt hält. Deshalb also das Verbot. Tankstellenbetreiber müssen übrigens eingreifen, falls jemand dennoch an der LPG-Zapfsäule eine Flasche befüllt, sonst machen sie sich strafbar.

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Detailaufnahme Gasflaschenanschluss

Eine Gasflasche selbst befüllen? Mag reizvoll klingen, ist aber leider nicht zulässig und nur den Versorgern erlaubt.

Gasflasche mit LPG an Tankstelle befüllen – Ausnahme für Wohnmobile und Wohnwagen

LPG oder Autogas an einer Tankstelle zapfen – das geht eigentlich nur, wenn das Flüssiggas der Treibstoff für den Motor ist. Mit einer Ausnahme: Fest verbaute Tanks in Wohnwagen oder Wohnmobilen können Sie ebenfalls befüllen und das Flüssiggas dann zum Kochen oder Heizen im Campingmobil nutzen. Der Tank muss allerdings einen Füllanschluss an der Außenwand des Wohnmobils oder Wohnwagens haben. Also einen Stutzen, auf den sich der Autogas-Tankrüssel fest verschrauben lässt. Nur so tanken Sie sicher Gas. Der Tank, in den das Gas fließt, kann rund und flach sein, aber auch so aussehen wie eine Gasflasche.  

Solche Gastankflaschen gelten vor dem Gesetz nicht als Gasflasche, sondern als Tank. Sie müssen fest im Fahrzeug installiert sein und wie handelsübliche LPG-Tanks der ECE R 67.01 entsprechen, einer Norm beziehungsweise Regelung der Vereinten Nationen für Europa sowie der deutschen Norm DIN EN 12979. Demnach ist eine feste Verrohrung nötig. Das Ausbauen des Tanks zum Befüllen ist nicht erlaubt. Die genaue Form des Tanks ist dagegen nicht vorgegeben, so dass solche Tanks zwar wie Gasflaschen aussehen, offiziell aber nicht als solche gelten. Setzen Sie in ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen auf eine nicht regelkonforme Gasversorgung, riskieren Sie, bei der Gasprüfung G 607 durchzufallen.

Achten Sie also genau darauf, was Sie einbauen und wie die Gasflaschen zugänglich sind. Denn für klassische Gasflaschen gilt in der Regel eine 10-jährige Prüffrist. Bauen Sie solche Flaschen fest ein, kann diese niemand mehr überprüfen und Sie dürfen Sie nicht weiter betreiben.

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Artikel veröffentlicht am: 11.04.2022
Fotos: Oliver Nauditt, Somchai_Stock/Shutterstock.com

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