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Ein 500 Quadratmeter großes Baugrundstück hat die GRZ 0,2. Dann darf nur ein Fünftel davon bebaut werden. Die Grundfläche des Hauses darf höchstens 100 Quadratmeter betragen.
Was versteht man unter Erschließungskosten?
Bevor die Baugenehmigung erteilt wird, muss ein Baugrundstück nutzbar gemacht werden. Ohne diese Vorarbeiten, darf es nicht bebaut werden. Auf Elektrizität, Trinkwasser, Kanalisation will und darf heute niemand verzichten. Auch muss der Bauplatz erreichbar sein, also über eine Straßenanbindung verfügen. Fachleute sprechen von „technischer und verkehrsmäßiger Erschließung“.
Was gehört alles zu den Erschließungskosten?
Das deutsche Baugesetzbuch schreibt vor, was zur Grundstückserschließung zählt und wie sie geregelt ist. Es geht im Grunde um den Anschluss eines Baugrundstücks an die essenziellen Versorgungsnetze sowie das Wegenetz. Kommunen können die Kosten für diese öffentliche Erschließung zu großen Teilen an die Grundstückseigentümer weiterberechnen. Darunter fallen:
Strom- und Trinkwasserleitungen, Kanalisation, Telekommunikationsleitungen, eventuelle Fernwärme- oder Gasleitungen
Straßen- und Gehwegbau, Straßenbeleuchtung
Eventuell auch die Anlage von Grünflächen und Kinderspielplätzen im Neubaugebiet
Hinzu kommen die Kosten für den Hausanschluss, also die Verlegung der Leitungen von den Anschlussstellen über das eigene Grundstück bis ins Haus, die Sie als Bauherr selbst organisieren müssen.
Wovon hängt die Höhe der Erschließungskosten ab?
Die Lage und Größe des Baugrundstücks haben Einfluss auf die Erschließungskosten. Ist der Bauplatz sehr abgelegen, wird es teurer. Die sogenannte Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) sind wichtige Faktoren für die Berechnung der Erschließungskosten und im Bebauungsplan der Kommune für jedes Grundstück aufgeführt. Sie geben an, wie groß die Grundfläche des Hauses und seine Gesamtwohnfläche über alle Geschosse höchstens sein dürfen.
Gesamtkosten der Erschließung – Übersicht
Stromnetz | 2.000 bis 3.000 Euro |
Wasserversorgung | 2.000 bis 5.000 Euro |
Gasnetz | 2.000 bis 3.000 Euro |
Telekommunikation | 600 bis 800 Euro |
Gesamt | 6.600 bis 11.800 Euro |
Quelle: Schwäbisch Hall
Die tatsächlichen Erschließungskosten hängen von der Grundstücksgröße, der maximal zu bebauenden Fläche und der gesamten Wohnfläche des Hauses ab. Einfluss hat auch die Gebührenstaffelung der Gemeinde. Von Kommune zu Kommune können sich diese unterscheiden, weshalb kein pauschaler Betrag für ganz Deutschland genannt werden kann. Hausbauer müssen mit 15 bis 40 Euro pro Quadratmeter rechnen.
Erschließungskosten – öffentliche und private – fallen in der Regel nur bei Neubauten an. Vor dem Erwerb eines Grundstücks lohnt daher ein Blick in den Bebauungsplan sowie die Bodenrichtwertkarte der Kommune.
Unerschlossene Grundstücke sind im Bebauungsplan als Ackerland, Rohbauland oder Bauerwartungsland eingestuft. Ackerland und Bauerwartungsland werden nicht immer zu Bauland umgewidmet, deshalb Vorsicht beim Kauf solcher Grundstücke! Wogegen Rohbauland zur Bebauung freigegeben ist, aber noch erschlossen werden muss.
Manchmal sind Baugrundstücke auch von Erschließungskosten befreit, etwa wenn die Kommune gezielt den Bau von Wohngebäuden fördert. Dann steht in der Bodenrichtwertkarte der Kommune das Kürzel „ebf“ für erschließungskostenfrei hinter dem Grundstückseintrag.
Was sind „öffentliche“ oder „private“ Erschließungskosten?
Die öffentliche Erschließung umfasst alle Arbeiten bis zur Grundstücksgrenze für die Verlegung von Wasser- und Stromleitungen, Kanalisation oder Telefon. Hierfür sind die Kommunen zuständig. Sie können bis zu 90 Prozent dieser sogenannten technischen Erschließungskosten an die Grundstückseigentümer weiterberechnen. Muss das Baugrundstück auch verkehrsmäßig erschlossen, also erst eine Straße angelegt werden, tragen die Grundstückseigentümer bis zu 70 Prozent der Kosten. Die private Erschließung umfasst alle Arbeiten auf dem Grundstück, also die Weiterführung der Versorgungsleitungen bis zum Haus. Man spricht deshalb auch von Hausanschlusskosten.
Erschließungskosten selbst berechnen
Die öffentlichen Erschließungskosten berechnen sich nach zwei Kennzahlen, die die Kommunen für jedes Baugrundstück festlegen: die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ). Sie sind im Bebauungsplan für jedes Grundstück aufgeführt. Während die GRZ die maximal zu bebauende Fläche eines Grundstücks angibt, bezieht sich die GFZ auf den gesamten Wohnraum des Hauses über alle Geschosse.
Sparpotenziale bei den Erschließungskosten
Ist ihr Bauplatz sehr abgelegen, können sie eventuell auf einen Anschluss an die Kanalisation verzichten. Dann brauchen Sie jedoch einen Abwassertank. Diesen müssen Sie regelmäßig leeren, wofür ebenfalls Kosten anfallen. Die Kosten für den Anschluss an die Kanalisation sind mit den Kosten für das Entsorgungsfahrzeug gegenzurechnen.
Wenn Ihr Bauplatz nicht an öffentliche Wärmenetze angeschlossen werden kann – zum Beispiel in ländlichen Gebieten – ist eine Gasbrennwertheizung mit dem Energieträger LPG eine gute Alternative. Ihren eigenen Flüssiggastank auf dem Grundstück können Sie anteilig mit biogenem Flüssiggas, als regenerativer Variante, befüllen lassen und so ebenfalls die Vorgaben des Heizungsgesetzes erfüllen. Eine Gasbrennwertheizung lässt sich zudem mit Wärmepumpe und Solarthermie kombinieren. Mit einer solchen Hybridlösung sind sie ebenfalls zukunftssicher aufgestellt.
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