Gasabrechnungen mit geodätischer Höhe*
Das Ablesen des Zählerstandes und die Interpretation der Gasabrechnungen stellen für Verbraucher oft eine Herausforderung dar.
Aufgrund neuer Anforderungen der DVGW wird für 2024 künftig bei der Berechnung die individuelle Höhenlage des Abnahmeortes (z.B. des Wohn- oder Geschäftsgebäudes) und der dort vorherrschende Druck in die Abrechnung einbezogen werden. Wie sich dies ab dem 01.01.2024 auf Ihrer Flüssiggas-Abrechnung auswirkt, erklären wir hier:
Der Hintergrund dieser Veränderung: In Deutschland erfolgt die Gasabrechnung auf der Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik. Für Sie als PROGAS plus-Kunden gelten hier insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ und die technische Richtlinie TR G 15 „Gasabrechnung – Flüssiggas“ der Physikalisch Technische Bundesanstalt. Hier hat es in der letzten Zeit Änderungen gegeben, die PROGAS in Ihrer Abrechnung umgesetzt hat und im Folgendem beschrieben werden.
Die Änderungen im Einzelnen: Ihr Gasverbrauch in m³ wird – wie bisher auch – mit einem geeichten Gaszähler gemessen und über das Zählwerk des Gaszählers ermittelt. Der Gasverbrauch ist die Differenz der Zählerstände zwischen Beginn und Ende der Abrechnungsperiode und entspricht dem Betriebsvolumen. Neu ist die Berücksichtigung des Betriebszustandes des Gases. Da dieser im Zähler je nach Druck und Temperatur variiert, finden Sie in Ihrer Rechnung jetzt die Zustandszahl, die für jeden Kunden individuell ermittelt wird. Über die Zustandszahl wird dann aus dem Betriebsvolumen das Normvolumen ermittelt.