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Geplantes Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Mehr Flexibilität für Heizungsbesitzer – Flüssiggas bleibt wichtige Option

Die Bundesregierung plant, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend zu überarbeiten und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Ein erstes Eckpunktepapier liegt vor und zeigt: Für Eigentümer, Modernisierer und Energieversorger steht ein spürbarer Kurswechsel bevor – mit wichtigen Auswirkungen auch für alle Flüssiggasnutzer.

65‑Prozent‑Vorgabe entfällt – mehr Wahlfreiheit für Verbraucher

Die bisherige Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben, soll gestrichen werden. Eigentümer dürfen frei entscheiden, welche Technik am besten zu ihrem Gebäude passt – inklusive Gas- und Ölheizungen.

Flüssiggas-Heizungen bleiben erlaubt – neue Systeme ab 2029 mit wachsendem Anteil erneuerbarer Brennstoffe

Wer ab Inkrafttreten eine Öl- oder Gasheizung austauscht, müsste nach den neuen Plänen einen zunehmenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen – ab dem 01. Januar 2029 mindestens 10 Prozent. Der Anteil soll gesetzlich in mehreren Stufen (Bio-Treppe) bis 2040 steigen. Für Flüssiggasnutzer bedeutet das:

  • Flüssiggas bleibt weiterhin nutzbar.
  • Bio-Flüssiggas gewinnt an Bedeutung und kann ein zentraler Baustein für die Erfüllung der neuen Vorgaben werden. Für erneuerbare Brennstoffanteile fällt zudem keine CO₂‑Abgabe an. 

Energieversorger, wie auch die PROGAS, könnten entsprechende Bio‑Tarife bereitstellen und dadurch die Komplexität bei der Heiztechnik für Verbraucher reduzieren. Parallel zu den Plänen der Bundesregierung hat der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) gemeinsam mit Haus & Grund und dem en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie in einer Bundespressekonferenz ein Konzept vorgestellt, dass diesen Systemwechsel unterstützt.

Mieterschutz und Klimaziele im Blick

Im Jahr 2030 überprüft die Bundesregierung, ob der Gebäudesektor seine Klimaziele erfüllt. Wenn nicht, sollen zusätzliche Maßnahmen folgen. Geplant ist außerdem ein Mieterschutzmechanismus, damit Vermieter keine unwirtschaftlichen Heizungen installieren, die zu überhöhten Nebenkosten führen könnten. Der flächendeckende Ausbau von Fernwärmenetzen soll beschleunigt und verbraucherfreundlicher gestaltet werden.

Förderungen bleiben bestehen

Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird mindestens bis 2029 gesichert.

Noch kein Gesetz 
Aktuell handelt es sich nur um Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Der konkrete Gesetzentwurf für das GMG wird im Frühjahr 2026 erwartet. Erst dann werden die endgültigen Regelungen feststehen, die zum 01.07.2026 in Kraft treten sollen.

Was bedeutet das für Flüssiggas-Kunden?

Für Kundinnen und Kunden, die bereits mit Flüssiggas heizen, bleiben die bisherigen Handlungsmöglichkeiten zunächst gleich. Flüssiggas bleibt weiterhin eine zulässige und sichere Heizoption.

Bio‑Flüssiggas wird künftig eine noch wichtigere Rolle spielen. Da Bio‑LPG chemisch identisch mit herkömmlichem Flüssiggas ist, lässt es sich ohne technische Umrüstung in bestehenden Anlagen nutzen. Mit den biogenen Varianten haben Verbraucher zudem die Möglichkeit, ihre bestehende Heizung klimafreundlich weiterzubetreiben, ohne in neue oder zusätzliche Technologien investieren zu müssen.

Bei neu eingebauten Heizungssystemen: 
Wer ein neues Heizsystem benötigt, soll zukünftig flexibel sein, also auch wieder klassische Brennwertgeräte einsetzen können. Es ist jedoch keine 65-Prozent-Quote erneuerbarer Energien mehr zu erfüllen. Ab 2029 soll lediglich eine 10-Prozent-Quote verpflichtend sein. Diese ließe sich dann auch mit biogenen Varianten erfüllen.  

Der Vorschlag des DVFG, nicht die einzelnen Verbraucher, sondern die Energieanbieter über verbindliche Erneuerbaren‑Quoten in die Pflicht zu nehmen, stärkt Flüssiggas‑Kunden weiter: Die Verantwortung für die Bereitstellung klimafreundlicher Brennstoffe liegt damit bei der Branche – nicht bei den einzelnen Haushalten. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: weniger Regulierungsdruck, mehr Sicherheit, mehr Wahlfreiheit und eine praktikable Perspektive, die eigene Energieversorgung schrittweise klimafreundlicher zu gestalten. Diese Anteile können auf die Biotreppe angerechnet werden.
 

Insgesamt entsteht so ein Rahmen, der sowohl Flexibilität als auch Zukunftssicherheit bietet – und Flüssiggas und Bio-Flüssiggas weiterhin als verlässliche, bezahlbare und zunehmend erneuerbare Heizlösung stärkt.

 

Dortmund, 27.02.2026

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