Flüssiggas Entlastung – Gaspreisbremse & Steuersenkung

Aufgrund der vielen Ereignisse und Beschlüsse rund um die Themen Gaspreisbremse, Soforthilfe und Steuersenkung haben wir für Sie hier die wichtigsten Fragen beantwortet. Erfahren Sie, welche Entlastungen Flüssiggas-Kunden durch die Maßnahmen der Bundesregierung zugutekommen.

Wie werden Flüssiggas-Kunden aktuell entlastet?

Anfang November 2022 wurde auch für Flüssiggas eine befristete Umsatzsteuerabsenkung von 19 Prozent auf 7 Prozent ausgesprochen. Dies gilt für Flüssiggas-Kunden, die per Tanklastwagen beliefert werden und Flüssiggas zum Kochen oder Heizen verwenden. Der reduzierte Steuersatz gilt außerdem für die unmittelbar zur Flüssiggas-Lieferung zählenden Positionen wie beispielsweise Mindermengenzuschläge.

Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Für PROGAS-Kunden bedeutet das nun konkret Folgendes:

  • Alle begünstigten Flüssiggas-Lieferungen, die im o.g. Zeitraum erfolgen oder erfolgt sind, werden mit reduziertem Umsatzsteuersatz abgerechnet.
  • Rechnungen, die mit dem Steuersatz von 19 Prozent erstellt wurden, werden durch uns schriftlich korrigiert.
  • Sofern die Rechnung bereits beglichen wurde, werden wir den Differenzbetrag unaufgefordert erstatten.
  • Wurde die Zahlung der Rechnung noch nicht vorgenommen, bitten wir darum abzuwarten, bis die entsprechenden Rechnungskorrekturen zugestellt wurde.

 

 

Wird die Dezember-Soforthilfe und die Gaspreisbremse auch für Flüssiggas-Kunden angewendet?

Nein. Die vom Bund eingeführte finanzielle Soforthilfe sowie die Gaspreisbremse gelten ausschließlich für Erdgas- und Fernwärmenutzer und nicht für Flüssiggas-Kunden!

 

Gilt der Notfallplan Gas auch für PROGAS?

Nein, der Notfallplan gilt ausschließlich für die Erdgasversorgung. Die Versorgung mit PROGAS-Flüssiggas (LPG) ist gesichert und unabhängig von Russland, denn PROGAS-Flüssiggas benötigt keine Pipelines und ist überall einsetzbar sowie verfügbar! Von etwaigen Einschränkungen aufgrund des Notfallplans wären Flüssiggas-Kunden also nicht betroffen.

 

Dortmund, 14.11.2022

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