Ihrer Sicherheit zuliebe: Wiederkehrende Prüfungen

Flüssiggas ist ein sehr sicherer Energieträger. Ein sachgemäßer Umgang mit dem verflüssigten Gas ist natürlich unabdingbar. Flüssiggas-Tanks sowie die dazugehörigen Flüssiggas-Anlagen unterliegen daher aus Sicherheitsgründen regelmäßigen Prüfungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

Die wichtigsten Prüfungen sind die sogenannte innere sowie äußere Behälterprüfung sowie die Rohleitungsprüfung. Die Prüfintervalle sind fest definiert und bewegen sich im Radius zwischen 5 oder 10 Jahren.

Sicherheitsprüfung: Das müssen Sie wissen!

Warum muss meine Anlage wiederkehrend geprüft werden?

Um ein Maximum an Sicherheit für den Betrieb von Flüssiggas-Anlagen zu erreichen, wird von Seiten des Gesetzgebers gefordert, die gesamte Anlage einschließlich Rohrleitungen in bestimmten Intervallen auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit zu überprüfen.

Wann muss die Prüfung durchgeführt werden?

Der Zeitpunkt der wiederkehrenden Prüfung des Flüssiggas-Behälters wird durch die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) festgelegt. Bis auf erdgedeckte Behälter ohne besonderen Korrosionsschutz (5-Jahres-Frist) erfolgt sie in der Regel in 10-Jahres-Intervallen. Die Prüfung der Rohrleitung sollte vor der inneren Prüfung des Behälters und spätestens nach 10 Jahren durchgeführt werden.

Die Fristen werden durch PROGAS überwacht und Sie rechtzeitig informiert.

Wer veranlasst die Behälterprüfung?

Als Flüssiggaskunde betrachtet der Gesetzgeber Sie als Betreiber und somit obliegt Ihnen die Sorgfaltspflicht. Sie müssen also die Durchführung der Prüfungen selbständig veranlassen. Je nach Leistungspaket übernehmen wir aber automatisch sowohl die Behälter-Prüfung als auch die Kosten – und Sie können sich entspannt zurücklehnen!

Kunden mit Kaufbehältern, die die wiederkehrende Prüfung des Behälters selbst in Auftrag geben müssen, bieten wir hierbei einen besonderen Service an: In Zusammenarbeit mit einem TÜV-Sachverständigen und einem erfahrenen Fachunternehmen können wir die anstehenden Prüfungen kostengünstig und schnell für Sie übernehmen!  

Was ist der Inhalt der Behälter-Prüfung?

Die wiederkehrende Prüfung des Behälters enthält:

  • die Begutachtung des Behälters durch einen TÜV-Sachverständigen (ggf. Durchführung einer Druckprüfung, Einspeiseprüfung oder Schallemissionsprüfung)
  • die Prüfung des Sicherheitsventiles
  • ggf. den Austausch bzw. Einbau von Behälter-Armaturen.

Wer veranlasst die Rohrleitungsprüfung?

Den Auftrag zur Prüfung der Rohrleitung und Verbrauchsgeräte müssen alle Kunden selbst in Auftrag geben. Profitieren Sie hierbei von unserem Netzwerk und unseren günstigen Preisen: Die Prüfung bzw. eine fällige Sanierung wird nach Ihrer Beauftragung von unseren qualifizierten Partner-Fachbetrieben oder durch PROGAS durchgeführt. Bitte wenden Sie sich hierfür per E-Mail an das Team Technik in Ihrem zuständigen Regionalzentrum HamburgKassel oder München.

Was ist Inhalt der Rohrleitungsprüfung?

m Zuge der Rohrleitungsprüfung wird geprüft, ob:

  • die Druckregelgeräte mit SAV versehen sind
  • das Hauptabsperrventil und die Geräteabsperrventile funktionstüchtig und leichtgängig sind
  • ein Isolierstück vorhanden ist
  • der Zustand (Befestigungen, Verbindungen, Korrosionsschutz) in Ordnung ist
  • die Wand- und Deckendurchführung fachgerecht ausgeführt sind
  • die gesamte Anlage dicht ist.

Was muss zusätzlich beachtet werden?

Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass Ihre Anlage in einem einwandfreien Zustand ist. Er belegt die Prüfung Ihrer Anlage und das Ergebnis.

Zu einem vollständigen Nachweis gehören die

  • Bescheinigung über die wiederkehrende Prüfung des Behälters (diese Bescheinigung wird vom TÜV ausgestellt und zentral von PROGAS archiviert)
  • Bescheinigung über die wiederkehrende Prüfung einer Flüssiggas-Rohrleitung auf Grundlage der Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) bzw. Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV 79)
  • ggf. Bescheinigung über die wiederkehrende Prüfung einer Flüssiggas-Mitteldruck- Rohrleitung nach §16 BetrSichV.

Was passiert, wenn Sie keine Prüfung durchführen lassen?

Dann gefährden Sie sich, Ihre Familie und Ihr Eigentum, denn eine nicht ordnungsgemäß geprüfte Anlage kann Mängel aufweisen, und das kann auf Kosten Ihrer Sicherheit gehen!

Ohne Prüfung sind wir gezwungen, die Anlage von einer weiteren Befüllung auszuschließen (das gilt für die innere Prüfung des Behälters). Zudem müssen wir zuständige Behörde informieren und Sie können den Versicherungsschutz verlieren, sollte es zu einem Schaden kommen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierfür per E-Mail an das Team Technik in Ihrem zuständigen Regionalzentrum HamburgKassel oder München.

Bild: MicroStockHub / iStock.com

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