Die TÜV-Prüffrist für die Gasflasche ist
abgelaufen. Was tun?
Ob im Campingurlaub oder am heimischen Gasgrill: Flüssiggas in Flaschen sorgt für eine komfortable und sichere Energieversorgung. Damit das so ist, werden Gasflaschen regelmäßig vom TÜV auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Doch was tun, wenn die Prüffrist abgelaufen ist? Wir haben die wichtigsten Fakten rund um die TÜV-Zulassung von Gasflaschen für Sie zusammengestellt.
Lunatic_67/iStock.com
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Wie erkenne ich, ob meine Gasflasche abgelaufen ist?
Ob eine Gasflasche abgelaufen ist, zeigt Ihnen das Datum des letzten Prüfzeitpunktes. Es muss dauerhaft auf der Flasche angebracht sein. Üblich ist heutzutage ein Aufdruck in dunkler Schrift im oberen Drittel des Flaschenkörpers gemeinsam mit der Angabe des Tara-Gewichts, also des Leergewichts der Flasche selbst. Es wird in der Regel das Jahr des Ablaufs angegeben, also zum Beispiel 2032. Dies bedeutet, dass für die Flasche mit Ablauf des Jahres 2032 eine neue Prüfung fällig wird. Bei älteren Flaschen kann das Ablaufdatum auch im Griff der Flasche eingeprägt sein.
Während graue Eigentumsflaschen alle zehn Jahre geprüft werden müssen, beträgt die Prüffrist bei roten PROGAS-Pfandflaschen 15 Jahre.
Was darf ich mit einer abgelaufenen Propangasflasche noch machen?
Ist die TÜV-Prüffrist abgelaufen, dürfen Sie Ihre Propangasflasche dennoch weiter nutzen. Das ist möglich, weil das Prüfdatum nur die Flasche betrifft und nicht das Gas. Als Voraussetzung für den weiteren Einsatz muss die Flasche allerdings ordnungsgemäß funktionieren und ihr Ventil dicht sein. Dann können Sie das Gas unbesorgt aufbrauchen. Befüllt werden darf so eine Gasflasche nach Ablauf des TÜVs aber nicht mehr.
Wie lange eine Gasflasche mit abgelaufener Prüffrist in Betrieb sein darf, ist nicht genau festgelegt. Je nach Flaschenart gelten hier zudem unterschiedlich lange Fristen. Da stellt sich unweigerlich die Frage: Wie oft müssen Gasflaschen denn dann geprüft werden? Da Laien die Flaschenarten meistens nicht gut unterscheiden können, rät der Deutsche Verband Flüssiggas, eine Gasflasche spätestens zehn Jahre nach Überschreiten der Prüffrist beim Händler abzugeben oder auszutauschen. Er ist grundsätzlich für die Prüfung der Flaschen verantwortlich. Besitzen Sie eine stark verrostete Gasflasche, sollten Sie sie unabhängig vom TÜV-Datum vor ihrem Einsatz überprüfen lassen oder gleich austauschen.
Nur für solche Zwecke ist auch der Transport abgelaufener Flaschen auf öffentlichen Straßen gestattet. Eine Ausnahme gibt es allerdings für das Mitführen von Gasflaschen im Wohnmobil: Versorgen sie dort Kühlschrank oder Heizung mit Energie, dürfen sie selbst ohne gültige TÜV-Frist an Bord bleiben.
Ist die Nutzung einer Gasflasche mit überschrittener Prüffrist also in jedem Fall zulässig?
Aus rechtlichen wie auch aus Sicherheitsgründen steht dem Verbrauch des restlichen Inhalts einer „abgelaufenen“ Gasflasche nichts im Wege. Eine Gasflasche besteht meist aus sehr haltbarem Stahl oder Aluminium und ist auch über ihr TÜV-Datum hinaus sicher nutzbar. Ob sich aus dem Einsatz einer Flasche mit überschrittener Prüffrist möglicherweise versicherungsrechtliche Konsequenzen ergeben, ist in jedem Einzelfall mit der Versicherung zu klären.
Wo und wie kann ich meine Gasflasche erneut prüfen lassen?
Die Prüffrist Ihrer Gasflasche ist abgelaufen und Sie möchten den TÜV erneuern? Anders als etwa beim Auto können Nutzer die Flasche nicht einfach beim TÜV vorführen, um eine neue Plakette zu bekommen. Sie müssen die „abgelaufene Flasche“ durch eine Flasche mit noch laufender Prüffrist ersetzen. Für die TÜV-Prüfung sind ausschließlich die Händler zuständig.
Guido Schiefer
Guido Schiefer
Abgelaufene Gasflaschen können Sie in vielen Baumärkten, Gartencentern, Campinggeschäften, Tankstellen oder bei Gashändlern tauschen oder zurückgeben. Das ist auch mehrere Jahre nach Ablauf der Prüffrist möglich. Welche Vertriebsstelle Sie ansteuern sollten, entscheidet sich danach, ob Sie die Flasche geliehen oder gekauft haben, also welche Gasflaschenart Sie vor sich haben. Leihflaschen sind zumeist durch rote, grüne oder weiße Flaschenfarben gekennzeichnet. Gefüllt sind sie mit dem Gas des Anbieters, dessen Logo aufgedruckt ist. Diese Flaschen können nur in Geschäften getauscht werden, die Vertragspartner des Gasanbieters sind.
Graue Flaschen sind Kaufflaschen. Mit ihnen sind Sie an keinen Gasanbieter gebunden. Daher können Sie diese Flaschen bei allen Händlern, die Kaufflaschen anbieten, gegen eine volle Flasche mit gültiger TÜV-Prüfung tauschen.
Gasflaschen kaufen oder tauschen können Sie in unzähligen Geschäften in Deutschland.
Beim Kauf von Gasflaschen auf das Datum achten!
Ob Leih- oder Kaufflasche: Eine neue Gasflasche muss TÜV-geprüft sein und das Ablaufdatum zeigen. Ist es nicht vorhanden oder zu entziffern, sollten Sie die Flasche nicht akzeptieren. Grundsätzlich ist es Händlern erlaubt, Gasflaschen bis zum letzten Gültigkeitstag ihres TÜVs zu verkaufen.
MarioGuti/iStock.com
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